Verein

Vorstand

Anschrift

Fortis Saxonia e.V
TU Chemnitz
Reichenhainer Str. 70
09126 Chemnitz

Bankverbindung

Satzung

Version 1.3 vom 19. Oktober 2006

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann Fortis Saxonia. Nach der Eintragung führt er den Zusatz "e. V." im Namen.

Der Verein hat seinen Sitz in Chemnitz.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft, Forschung und Bildung insbesondere die Förderung studentischer, nichtkommerzieller, vornehmlich ingenieurtechnischer Projekte und der studienbegleitende Erwerb praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Ingenieurwissenschaften und daran angrenzende Wissenschaften. Hierzu bearbeitet der Verein Projekte, welche zur Verwirklichung des Vereinszweckes geeignet sind, beispielsweise die Entwicklung von Fahrzeugen zur Teilnahme an Energiesparwettbewerben.

Zu den mit der Verwirklichung des Vereinszweckes verbundenen Aufgaben gehören insbesondere:

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die sich bereit erklärt, die Vereinszwecke und Vereinsziele aktiv oder materiell zu unterstützen.

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand bedarf keiner Begründung und ist unanfechtbar.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Eine Rückerstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalendermonats erfolgen und muß zwei Wochen vor dem Monatsende schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden.

Bei groben Verstößen gegen die Satzung, Schädigung des Ansehens des Vereins oder Beitragsrückstand trotz zweimaliger Mahnung, kann die Mitgliederversammlung den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Es werden Mitgliedsbeiträge entsprechend der Beitragsordnung des Vereins erhoben. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

Es findet mindestens eine Mitgliederversammlung im Geschäftsjahr statt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird über die E-Mail-Liste ecocar@tu-chemnitz.de, in welcher alle Mitglieder des Vereins Fortis Saxonia e.V. eingetragen sind, vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich unter Angabe der Tagesordnung sowie unter Bekanntgabe von Ort und Zeit einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.

Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Dieses Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

§ 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.

Die Aufgaben des Vorstands sind:

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung durchzuführen.

§ 9 Auflösung/Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Studierendenschaft der TU Chemnitz die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

§ 10 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Revisor. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

§ 11 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.

§ 12 Inkrafttreten

Die Satzung tritt durch Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Beitragsordnung

Version 1.0 vom 23. November 2005

§ 1 Beitragshöhe

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beträgt monatlich 2 Euro.

§ 2 Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils am Jahresende fällig.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.11.2005 ab 1.1.2006 in Kraft.